Anforderung von Urkunden aus dem Geburtsregister

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Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern.

Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen.

Eine Geburtsurkunde kann insbesondere zur Verwendung im Ausland auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden (Internationale Geburtsurkunde nach dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern). Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.

Sie können sich eine (auch eine internationale Geburtsurkunde) in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, können Sie die Geburtsurkunde auch bei jedem anderen Standesamt erhalten.

Welche Urkunden können bestellt werden?

Sie erhalten auf den Tag genau:

Nachweise über die Geburt der letzten 110 Jahre,
Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunden der letzten 80 Jahre,
Sterbeurkunden der letzten 30 Jahre,
Für Auskünfte aus den Zeiten davor, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv.

Kosten

Es entstehen Kosten in Höhe von 10,00 € für die erste Urkunde und 5,00 € für jede weitere Urkunde im gleichen Anforderungsvorgang.

Nach Anmeldung können Sie die Urkunde direkt online beantragen.

 

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Was wird benötigt?

  • Personalausweis

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