Hundesteuer
Durchschnittliche Lesedauer:
weniger als eine Minute
An-, Ab- und Änderungsmeldung von Hunden
Die steuerliche Anmeldung eines Hundes ist erforderlich:
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.
Nach erfolgreicher Anmeldung, wird Ihnen ein Steuerbescheid übermittelt.
Die von der Hundehalterin oder dem Hundehalter übermittelten Angaben werden in dem Hunderegister des Landes Sachsen-Anhalt gespeichert.
Was wird benötigt?
- Registrierung
- ggf. Bescheinigung der Haftpflichtversicherung des Hundes (optional)
- ggf. Kennnummer des Transponders und Nachweis der Kennnummer (optional)
Für diesen Onlinedienst ist eine Anmeldung erforderlich. Sofern Sie noch über keine BundID verfügen, registrieren Sie sich bitte vorher.