Antrag auf Anordnung verkehrsregelnde Maßnahmen nach § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)

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Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung des öffentlichen Verkehrsraumes nach sich zieht, ist eine Genehmigung einzuholen.

Die Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), zur Absicherung von Baustellen und der Durchführung baulicher Maßnahmen, muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden.

Mögliche Maßnahmen einer verkehrsrechtlichen Anordnung können sind: Vollsperrungen; halbseitige Sperrung; Sperrung im Gehweg/Radweg, Sicherungsmaßnahmen entlang der Straße im öffentlichen Verkehrsraum etc. sein.

Die Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung Genehmigung ist kostenpflichtig. Es fallen Gebühren in unterschiedlicher Höhe gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) an. Diese sind abhängig von der Dauer und des Umfangs der Maßnahme.

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