Antrag auf Nachtrag zur verkehrsrechtlichen Anordnung nach § 45 StVO
Durchschnittliche Lesedauer: weniger als eine Minute
Sollten Sie einen Nachtrag zur bestehenden verkehrsrechtlichen Anordnung benötigen, können Sie diesen direkt nach der Anmeldung Online beantragen.
Was wird benötigt?
- Anordnung gemäß §45 StVO
- Registrierung
Antrag stellen
Für diesen Onlinedienst ist eine Anmeldung erforderlich. Sofern Sie noch über kein Nutzekonto bei uns verfügen, registrieren Sie sich bitte vorher.