Anmeldung einer öffentlichen Veranstaltung
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Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen Sie diese in der Regel bei Ihrer Stadt oder Gemeinde anzeigen und unter bestimmten Bedingungen genehmigen lassen. Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum.
Veranstaltungen sind mindestens 4 Wochen vorher, bei größeren Veranstaltungen 12-20 Wochen vorher anzumelden. Die Genehmigung ist kostenpflichtig.
Was wird benötigt?
- Ablaufplan
- maßstabsgerechter Lageplan/Rettungswege, Rettungspunkt, Feuerwehrzufahrt
- Auskunft aus dem Vollstreckungsportal (www.Vollstreckungsportal.de) (optional)
- Behördliches Führungszeugnis (optional)
- Gewerbeanmeldung (optional)
- Gewerbezentralregisterauszug (optional)
- ggf. Antrag auf Durchführung eines Feuerwerkes (optional)
- ggf. Genehmigung nach § 29 und § 46 StVO (optional)
- ggf. Lageplan Parkplätze, Shuttle Service, Verkehrsführung, Parkmöglichkeiten im Umfeld, Nutzung von ÖPNV, Nutzungsgenehmigung/Sondernutzungserlaubnis (optional)
- ggf. Liste der Bewachungsfirma/Sicherheitskräfte (optional)
- ggf. Plan vom Veranstaltungsgelände mit WC-Anlagen, Verkaufsständen, Bühne, Hüpfburg, Karussell u.ä., Pyrotechnikstandpkt., Sicherheitsdienst/Ordner, Notbeleuchtung (optional)
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt (optional)
- Veranstalterhaftpflichtversicherung (optional)
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