Anmeldung einer öffentlichen Veranstaltung
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Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen Sie diese in der Regel bei Ihrer Stadt oder Gemeinde anzeigen und unter bestimmten Bedingungen genehmigen lassen. Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum.
Veranstaltungen sind mindestens 4 Wochen vorher, bei größeren Veranstaltungen 12-20 Wochen vorher anzumelden. Die Genehmigung ist kostenpflichtig.
Was wird benötigt?
- Ablaufplan
- Behördliches Führungszeugnis
- Gewerbeanmeldung
- Gewerbezentralregisterauszug
- maßstabsgerechter Lageplan/Rettungswege, Rettungspunkt, Feuerwehrzufahrt
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
- Auskunft aus dem Vollstreckungsportal (www.Vollstreckungsportal.de) (optional)
- ggf. Antrag auf Durchführung eines Feuerwerkes (optional)
- ggf. Antrag auf Feuerwache (optional)
- ggf. Antrag auf vorübergehenden Gaststättenbetrieb für Ausschank/Abgabe von Speisen (nach Gewerbeordnung) (optional)
- ggf. Antrag nach § 29 und § 46 StVO (optional)
- ggf. Bestuhlungsplan (optional)
- ggf. Liste der Bewachungsfirma/Sicherheitskräfte (optional)
- ggf. maßstabsgerechter Lageplan Parkplätze, Shuttle Service, Verkehrsführung, Parkmög-lich- keiten im Umfeld, Nutzung von ÖPNV, Nutzungsgenehmi-gung/Sondernutzungserlaubnis (optional)
- ggf. maßstabsgerechter Plan vom Veranstaltungsgelände mit WC-Anlagen, Verkaufsständen, Bühne, Hüpfburg, Karussell u.ä., Pyrotechnikstandpkt., Sicherheitsdienst/Ordner, Notbe- leuchtung (optional)
- ggf. Veranstalterhaftpflichtversicherung (es wird empfohlen, diese abzuschließen (Bescheinigung mit Deckungshöhe und versichertem Risiko bitte einreichen) (optional)
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