Antrag auf Vergabe einer Hausnummer
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Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die allgemeine Ordnungsbehörde vergeben. Die Hausnummernvergabe ist keine wegerechtliche sondern eine ordnungs- und kommunalrechtliche Angelegenheit. Sie ist nicht an die Straßenbaulast geknüpft.
Für die Vergabe der Hausnummer wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20,00 Euro erhoben. Hierfür erhalten Sie einen Kostenbescheid
Was wird benötigt?
- Eigentümernachweis
- Lageplan mit Haus und Kenntlichmachung des Hauseingangs
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