Antrag auf Vergabe einer Hausnummer
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Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die allgemeine Ordnungsbehörde vergeben. Die Hausnummernvergabe ist keine wegerechtliche sondern eine ordnungs- und kommunalrechtliche Angelegenheit. Sie ist nicht an die Straßenbaulast geknüpft.
Die Vergabe der Hausnummer ist kostenpflichtig.
Was wird benötigt?
- Eigentümernachweis
- Lageplan mit Haus und Kenntlichmachung des Hauseingangs
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