Antrag auf Vergabe einer Hausnummer

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Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die allgemeine Ordnungsbehörde vergeben. Die Hausnummernvergabe ist keine wegerechtliche sondern eine ordnungs- und kommunalrechtliche Angelegenheit. Sie ist nicht an die Straßenbaulast geknüpft.

Die Vergabe der Hausnummer ist kostenpflichtig. 

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Was wird benötigt?

  • Eigentümernachweis
  • Lageplan mit Haus und Kenntlichmachung des Hauseingangs

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