Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
Die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar. Die Erlaubnis ist mindestens 10 Tage vor Beginn der beabsichtigten Nutzung schriftlich bei der Stadt Halberstadt zu beantragen.
Sondernutzungen gewerblicher Art sind beispielsweise:
Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
Informationsstände/Promotionstände
Werbeaufsteller/Werbetafeln
Tische/Stühle
Fahrradständer
Plakatierung/Überspanner.
Die Erlaubniserteilung ist mit einer Verwaltungsgebühr nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Halberstadt verbunden.
Für die Nutzungsfläche fallen unterschiedliche Sondernutzungsgebühren nach Maßgabe der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Halberstadt an.
Nach der Anmeldung können Sie den Antrag direkt online stellen.
Was wird benötigt?
- Angaben oder Kopie der Gewerbeanmeldung (bei nicht ortsansässigen Gewerbetreibenden)
- Registrierung
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