Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes
Durchschnittliche Lesedauer:
weniger als eine Minute
Die Betreibung eines Gaststättengewerbes ist mindestens 2 Wochen vor dem erstmaligen Anbieten von Getränken oder zubereiteten Speisen anzuzeigen.
Für diesen Onlinedienst ist eine Anmeldung erforderlich. Sofern Sie noch über keine BundID verfügen, registrieren Sie sich bitte vorher.