Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes

Durchschnittliche Lesedauer: weniger als eine Minute

Die Betreibung eines Gaststättengewerbes ist mindestens 2 Wochen vor dem erstmaligen Anbieten von Getränken oder zubereiteten Speisen anzuzeigen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Für diesen Onlinedienst ist eine Anmeldung erforderlich. Sofern Sie noch über keine BundID verfügen, registrieren Sie sich bitte vorher.