Antrag auf Genehmigung zum Befahren eines Feldweges

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Das Befahren eines Feldweges bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörde. Für die Genehmigung muss eine Verwaltungsgebühr (Pkt. 8.1 Verwaltungskostensatzung der Stadt Halberstadt) entrichtet werden.

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Was wird benötigt?

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  • Pachtvertrag
  • Registrierung
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