Antrag auf Anordnung eines eingeschränkten Haltverbots nach § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) zum Zwecke eines Umzuges

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Für die Dauer Ihres Umzugs können Sie innerorts auf Gemeindestraßen und sonstigen öffentlichen Straßen ein eingeschränktes Haltverbot beantragen. Das eingeschränkte Haltverbot ermöglicht Ihnen das bequeme Be- und Entladen vor Ihrer alten und neuen Wohnung.

Sie dürfen an öffentlichen Straßen ohne vorherige Genehmigung Parkplätze (durch Blockieren mit Mülltonnen, Flatterband oder Kegel usw.) nicht eigenmächtig reservieren. Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.

Für die Aufstellung und Entfernung muss der Antragsteller auf eigene Kosten eine Beschilderungsfirma beauftragen, da nur amtliche Verkehrszeichen verwendet werden dürfen. Die Beschilderung darf nur von Personen ausgeführt werden, die im Besitz eines Zertifikates gemäß ZTV-SA 97/MVAS 99 sind.

Da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nimmt, muss der Antragsteller (Umzugsunternehmen/Privatperson) spätestens zwei Wochen vor Beginn des Umzuges die verkehrsrechtliche Anordnung beantragen. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Verkehrszeichen bereits vier Tage vor dem Umzug durch eine zertifizierte Beschilderungsfirma aufgestellt werden müssen.

Je verkehrsrechtliche Anordnung fallen Gebühren von 15,00 € an

Nach der Anmeldung können Sie den Antrag direkt online ausfüllen und einreichen.

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