Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis/Infostand/Promotionstand
Die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus zum Zwecke der Aufstellung eines Informationsstandes/Promotionstandes stellt eine Sondernutzung dar. Die Erlaubnis ist mindestens
10 Tage vor Beginn der beabsichtigten Nutzung bei der Stadt Halberstadt zu beantragen.
Die Erlaubniserteilung ist mit einer Verwaltungsgebühr nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Halberstadt verbunden.
Für die Nutzungsfläche fallen Sondernutzungsgebühren nach Maßgabe der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Halberstadt an.
Den Antrag für die Sondernutzung durch einen Informations- oder Promotionstand können Sie nach der Anmeldung direkt online einreichen.
Was wird benötigt?
- Angaben oder Kopie der Gewerbeanmeldung (bei nicht ortsansässigen Gewerbetreibenden)
- Registrierung
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