Archiv-Auskunft

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Im Kreuzgang der Liebfrauenkirche befindet sich das städtische Bauarchiv. Hier werden Hausakten – oder auch Bauakten genannt – aus der Stadt Halberstadt sowie den eingemeindeten Ortschaften aufbewahrt. Ihr Alter reicht teilweise bis zum Anfang des 19. Jh. zurück.

Diese Hausakten können von den Eigentümern der Objekte oder von deren Bevollmächtigten eingesehen werden. Die Einsichtnahme erfolgt nach Terminvereinbarung. Im Vorfeld ist ein Eigentumsnachweis wie z.B. ein aktueller Grundbuchauszug, ein aktueller Kaufvertrag oder der Erbnachweis notwendig. Bei Bevollmächtigten ist zusätzlich die Vollmacht erforderlich. Dies schützt vor unbefugter Einsichtnahme in datenschutzrelevante Unterlagen.

Mit der Nutzung sind Gebühren nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Halberstadt verbunden. Ebenso werden für die Anfertigung von Kopien und Scans Gebühren erhoben. An dieser Stelle sei auch darauf hingewiesen, dass ein Anspruch auf sofortige Anfertigung von Kopien nicht besteht.

Zum vereinbarten Nutzungstermin ist außerdem ein gültiges Personaldokument vorzulegen.

Zu Beantragung ist eine Registrierung erforderlich

Mit Ihrem Antrag übersenden Sie uns auch personenbezogene Daten. Diese erhalten wir dann über eine gesicherte SSL-Verbindung (zu erkennen an dem vorangestellten "https" in der Adresszeile). Um während der Antragsbearbeitung mit Ihnen auch abgesichert und datenschutzkonform kommunizieren zu können, ist es erforderlich das Sie sich mit einem Servicekonto Sachsen-Anhalt bei uns anmelden. Registrieren Sie sich kurz für ein Servicekonto (dafür werden Sie auf die Webseite des Landes Sachsen-Anhalt geleitet) und loggen Sie sich anschließend damit bei uns ein. Es handelt sich hierbei um ein landesweit nutzbares Konto, mit dem Sie auch Verwaltungsdienstleistungen anderer Behörden nutzen können.

Sie finden in ihrem persönlichen Servicebereich eine Übersicht aller von Ihnen eingereichten Anträge, noch offene Zahlungen oder Nachrichten und können mit uns sicher in Kontakt treten.

 

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Was wird benötigt?

  • Personalausweis
  • Registrierung
  • ggf. Vollmacht des Grundstückeigentümers (optional)

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