Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung

Für die Eheschließung ist die Anmeldung beim Standesamt der erste Schritt. Ist eine Person/sind beide Personen verhindert oder können nicht bei der Anmeldung anwesend sein, ist eine Vollmacht erforderlich, damit die Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person erfolgen kann.

Mit diesem Onlinedienst erzeugen Sie eine ausgefüllte Vollmacht welche nur noch unterzeichnet werden muss.

Hinweis

Sie können die Vollmacht vorerst nur als Druckvorlage erzeugen, diese jedoch nicht online einreichen. Bitte drucken Sie das am Ende des Onlinedienst erzeugte PDF aus und unterzeichnen Sie es handschriftlich.